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Das Standesamt

Früher wurde ein Aufgebot bestellt, der Behördengang ist einfacher geworden. Auch Trauzeugen sind kein Muss mehr.

Viele Städte und Gemeinden bieten mittlerweile besondere "Trauzimmer" an. 

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.

Spezifische Informationen zur Eheschließung enthalten die Leistungen:

  • Vollzug mit ausländischem Partner
  • Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
  • Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Diese kann Ihnen auch ganz genau sagen, welche Unterlagen (ausser Personalausweis, Geburtsurkunde etc.) benötigt werden. Es fallen Gebühren an.

Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.

Eine Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.

Rechtsgrundlage

§§ 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

§§ 28, 29 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

§ 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Hier die Internetseiten der Standesämter in:

Weitere Standesämter und Informationen gibt es hier.


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