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Mietbedingungen


§ 1 Geltungsbereich:

Grundlagen für jede Buchung sind die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen.

§ 2 Buchungsvertrag:
Die Buchung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Anbieter bestätigt die Buchung innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung schriftlich. Der Mieter erkennt mit seiner Anzahlung die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Nebenvereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt werden. Zahlt der Mieter nicht innerhalb von 14 Tagen die vereinbarte Anzahlung kann der vereinbarte Termin vom Anbieter anderweitig vergeben werden.

§ 3 Zahlungsbedingungen:
Der Mieter zahlt innerhalb von 14 Tagen die vereinbarte Anzahlung (in der Regel 1/3 des Gesamtbetrages oder gemäß Vereinbarung) an den Anbieter. 

Der vereinbarte Preis und die vereinbarte Zeit beinhalten die An- und Abfahrt. Zusätzliche Dekorationen, wie z. B. Blumenschmuck, sind im Preis nicht enthalten. Im Preis berücksichtigt ist aber z. B. die Fahrt und Wartezeit bei einem Floristen, an der Kirche o. ä. Der vereinbarte Gesamtbetrag ist umsatzsteuerbefreit, da es sich beim Anbieter um ein angemeldetes Kleingewerbe handelt.


§ 4 Rücktritt und Stornierung vom Buchungsvertrag seitens des Mieters:
Der Mieter kann den Buchungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen schriftlich widerrufen. Hier entstehen keinerlei Kosten für den Mieter. Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen werden folgende Anteile des vereinbarten Gesamtpreises als Aufwendungsersatz berechnet: bis 4 Wochen vor dem Buchungsdatum wird die Anzahlung einbehalten bzw. berechnet, bis zwei Wochen vor dem Buchungsdatum werden 50% fällig, danach die vollen 100 %. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen ist der eigentliche Eingang des Schreibens ausschlaggebend.

§ 5 Rücktritt vom Buchungsvertrag seitens des Anbieters:
Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Fahrauftrages unmöglich werden sollte. Der Anbieter bemüht sich jedoch nach seinen Möglichkeiten Terminvereinbarungen einzuhalten. Bei Verhinderung (z.B. durch Stau, Defekt des Fahrzeuges usw.) sendet er umgehend eine entsprechende Nachricht per Telefon, Fax oder E-Mail an den Mieter, der damit auf jegliche Regressansprüche bezüglich einer Terminabsage oder Terminverzögerung verzichtet. 

Der Anbieter ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, usw. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt von seiner Leistungspflicht befreit.

§ 6 Verzögerungen und Verlängerungen der Mietzeit:
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden des Anbieters. Verlängerungen der vereinbarten Mietzeit sind möglich, sofern der Anbieter der Verlängerung zustimmt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind nach Beendigung der verlängerten Mietzeit direkt in bar an den Fahrer zu begleichen.

§ 7 Beförderung:
Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In diesem Falle wird der volle Mietpreis, einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen, berechnet.

§ 8 Haftung des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich, dass von ihm gemietete Fahrzeug schonend zu behandeln und haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch vorsätzliches, grob fahrlässiges oder fahrlässiges Verhalten entstehen. Bei starker Verschmutzung des Fahrzeuges durch den Mieter ist der Anbieter berechtigt, seine zusätzlich anfallenden Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Der Mieter haftet ferner für Schäden, die durch von Ihm angebrachte Dekorationen entstanden sind.

§ 9 Haftung des Anbieters:
Der Anbieter versichert, dass das Fahrzeug den Bestimmungen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen der StVO entspricht, eine gültige Hauptuntersuchung besitzt und ordnungsgemäß haftpflichtversichert sind. Der Chauffeur ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen. Der Mieter versichert ausdrücklich davon Kenntnis genommen zu haben, dass Oldtimer-Fahrzeuge (H-Kennzeichen) auch unter dem Aspekt des Insassenschutzes bei einem Unfall nicht dem technischen Stand heutiger Fahrzeuge entsprechen, so fehlen in diesen Fahrzeugen z.B. die Kopfstützen und zum Teil die Sicherheitsgurte.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für z. B. fehlerhafte oder mangelhafte Dekorationen durch Dritte.

§ 10 Nutzung von Bildmaterial durch den Anbieter:
Der Mieter gibt sein Einverständnis, dass das durch den Anbieter angefertigte Bildmaterial für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Mieter dies nicht wünscht, muss er dies dem Vermieter ausdrücklich erklären.

§ 11 Datenschutz:
Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich ist.

§ 12 Salvatoresche Klausel:

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

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